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   LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,19443
LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22 B ER (https://dejure.org/2022,19443)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04.07.2022 - L 8 KR 125/22 B ER (https://dejure.org/2022,19443)
LSG Hessen, Entscheidung vom 04. Juli 2022 - L 8 KR 125/22 B ER (https://dejure.org/2022,19443)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hochdosis-Influenza-Impfstoff: Ärzte dürfen bei älteren Patienten weiter konventionelle Impfstoffe nutzen - Pharmaunternehmen unterliegt vor Gericht - Kein Anspruch auf Monopolstellung auf dem Markt der Grippe-Impfstoffe für über 60-jährige Versicherte

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2022, 813
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 23.04.2009 - 1 BvR 3405/08

    Kein vorbeugender Rechtsschutz zugunsten eines Plankrankenhauses bei Aufnahme

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Eine hieraus abzuleitende Rechtsverletzung kann sich zwar daraus ergeben, dass eine staatliche Entscheidung in einem staatlich regulierten System einen Konkurrenten begünstigt und sich dadurch unmittelbar nachteilig auf den Mitbewerber auswirkt, insbesondere indem sie sein erzielbares Entgelt beeinflusst (BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 23. April 2009, 1 BvR 3405/08, juris Rn. 9) oder die wirtschaftliche Position des Konkurrenten unzumutbar beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011, 3 C 41/10, juris Rn. 21; vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. Januar 2018 - L 8 KR 441/17 B ER -, juris Rn. 29).

    Fehlt es hieran, so realisiert sich in dem Marktzutritt lediglich ein dem jeweiligen Markt bereits immanentes Wettbewerbsrisiko (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23. April 2009 - 1 BvR 3405/08 -, Rn. 9, juris).

  • BVerwG, 15.12.2011 - 3 C 41.10

    Apotheker; Apothekenmarkt; Berufsfreiheit; Erlaubnis zum Versand

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Eine hieraus abzuleitende Rechtsverletzung kann sich zwar daraus ergeben, dass eine staatliche Entscheidung in einem staatlich regulierten System einen Konkurrenten begünstigt und sich dadurch unmittelbar nachteilig auf den Mitbewerber auswirkt, insbesondere indem sie sein erzielbares Entgelt beeinflusst (BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 23. April 2009, 1 BvR 3405/08, juris Rn. 9) oder die wirtschaftliche Position des Konkurrenten unzumutbar beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011, 3 C 41/10, juris Rn. 21; vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. Januar 2018 - L 8 KR 441/17 B ER -, juris Rn. 29).

    Hieraus kann einem Wettbewerber das Recht auf Einhaltung dieser Wettbewerbsbedingungen zuwachsen; jedoch nur unter der Voraussetzung, dass sie (auch) dem individuellen Interesse der Teilnehmer am Wettbewerb zu dienen bestimmt sind (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011 - 3 C 41/10 -, Rn. 18, juris).

  • BVerfG, 17.08.2004 - 1 BvR 378/00

    Rechtsschutz gegen die Ermächtigung von Krankenhausärzten zur Teilnahme an

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Insbesondere bei einem regulierten Marktzugang können auch Einzelentscheidungen, die das erzielbare Entgelt beeinflussen, die Freiheit der Berufsausübung beeinträchtigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. August 2004 - 1 BvR 378/00 -, NJW 2005, S. 273 ).
  • BVerfG, 28.09.2004 - 2 BvR 2105/03

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Begründung eines

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Wird zur Wahrung von Gemeinwohlbelangen der einzelne Leistungserbringer weitgehenden Einschränkungen unterworfen und kommt es in einem dergestalt durchstrukturierten Markt durch hoheitliche Maßnahmen zu weitergehenden, an den Gemeinwohlbelangen nicht ausgerichteten Eingriffen in die Marktbedingungen, die zu einer Verwerfung der Konkurrenzverhältnisse führen, so besteht die Möglichkeit, dass die im System eingebundenen Leistungserbringer in ihrem Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG verletzt sind (vgl. BVerfG, a.a.O., NJW 2005, S. 275).
  • BVerfG, 13.06.2006 - 1 BvR 1160/03

    Gleichheit im Vergaberecht

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Insbesondere verleiht Art. 12 Abs. 1 GG grundsätzlich nicht das Recht, den Marktzutritt eines weiteren Konkurrenten abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Juni 2006 - 1 BvR 1160/03 - BVerfGE 116, 135 m.w.N.).
  • BVerfG, 12.06.1990 - 1 BvR 355/86

    Überspannung der Anforderungen an die Aufnahme einer Klinik in den

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Eine Wettbewerbsveränderung durch Einzelakt, die erhebliche Konkurrenznachteile zur Folge hat, kann dann das Grundrecht der Berufsfreiheit beeinträchtigen, wenn sie im Zusammenhang mit staatlicher Planung und der Verteilung staatlicher Mittel steht (vgl. BVerfGE 82, 209 ; für die Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan).
  • LSG Sachsen, 26.02.2019 - L 9 KR 691/17

    Prüfung der Erforderlichkeit einer vollstationären Krankenhausbehandlung

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Dies gilt umso mehr, wenn durch den Antragsteller mit dem Antrag nach § 86b Abs. 2 SGG eine Vorwegnahme der Hauptsache angestrebt wird (vgl. Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 26. Februar 2019 - L 9 KR 691/17 B ER -, Rn. 47, juris), wie das vorliegend der Fall ist.
  • BVerfG, 01.02.1973 - 1 BvR 426/72

    Verfassungsmäßigkeit des Zweiten Steuerberatungsänderungsgesetzes

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Im Grundsatz gewährt Art. 12 Abs. 1 GG keinen Schutz vor Konkurrenz (vgl. BVerfGE 34, 252 ).
  • LSG Hessen, 22.01.2018 - L 8 KR 441/17

    Der Antrag eines pharmazeutischen Unternehmens an das Sozialgericht, die

    Auszug aus LSG Hessen, 04.07.2022 - L 8 KR 125/22
    Eine hieraus abzuleitende Rechtsverletzung kann sich zwar daraus ergeben, dass eine staatliche Entscheidung in einem staatlich regulierten System einen Konkurrenten begünstigt und sich dadurch unmittelbar nachteilig auf den Mitbewerber auswirkt, insbesondere indem sie sein erzielbares Entgelt beeinflusst (BVerfG - Kammer -, Beschluss vom 23. April 2009, 1 BvR 3405/08, juris Rn. 9) oder die wirtschaftliche Position des Konkurrenten unzumutbar beeinträchtigt (BVerwG, Urteil vom 15. Dezember 2011, 3 C 41/10, juris Rn. 21; vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 22. Januar 2018 - L 8 KR 441/17 B ER -, juris Rn. 29).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.01.2023 - L 4 KR 549/22

    Corona-Testzentrum: Keine Abschläge bei falschen Abrechnungen

    In Verfahren des Einstweiligen Rechtsschutzes muss die drohende Insolvenz für das Gericht ohne weiteres nachvollziehbar belegt werden (siehe zu B ER-Verfahren bei drohender Insolvenz etwa: LSG Hessen, Beschluss vom 4.7.2022, L 8 KR 125/22 B ER; erkennender Senat in: LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 18.7.2019, L 4 KR 255/19 B ER mHa Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 6. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER - und vom 2. Mai 2007 - L 28 B 517/07 AS ER; Kummer, SGb 2001, 705, 714 m.w.N.; Krodel, Das sozialgerichtliche Eilverfahren, 2005, Rdnr. 197 ff; Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, Kommentar zum SGG, § 86b Rdnr. 12b, 27a, b).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2023 - L 11 KR 260/23
    In diesem Fall sind aber erhöhte Anforderungen an die Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs und insbesondere des Anordnungsgrundes zu stellen (Senat, Beschluss vom 10. September 2021 - L 11 KR 263/21 B ER; Hessisches LSG, Beschluss vom 4. Juli 2022 - L 8 KR 125/22 B ER - jeweils juris; aus der Rechtsprechung des BVerfG statt vieler: BVerfG, Beschluss vom 2. September 2022 - 2 BvR 1532/22 - NJW 2023, 148 m.w.N.; ausführlich: Burkiczak a.a.O., Rn. 506 ff. m.w.N.).
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